Reiseschutz für Hunde
Nicht nur für den Menschen gibt es eine Reisekrankenversicherung und eine Reiserücktrittskosten- versicherung, mittlerweile wird diese auch für den besten Freund des Menschen, den Hund angeboten. Dabei werden beide Tarife im Paket angeboten, so dass man rundum gut geschützt ist, wenn es mit dem Vierbeiner in den Urlaub geht.
Die Hunde-Reisekrankenversicherung übernimmt dabei sämtliche Kosten, die im Urlaub für den Tierarzt anfallen, sofern eine akute Erkrankung des Tieres vorliegt. Selbst bei Unfällen auf dem Weg in den Urlaub und zurück nach Hause kann man hier die Versicherung in Anspruch nehmen. Die Selbstbeteiligung liegt bei 50 Euro pro Schadensfall. Liegt jedoch eine OP an, die dringend notwendig wird, dann entstehen hier Kosten von einigen Hundert Euro. Damit ist die Versicherung doch deutlich günstiger. Die gesamte Versicherungssumme bei der Hunde-Reisekrankenversicherung beträgt 5.000 Euro. Sie leistet bei allen Auslandsaufenthalten, die nicht länger als sechs Wochen andauern. Allerdings können Behandlungen, die aufgrund chronischer Krankheiten auch während des Urlaubs erfolgen müssen, nicht übernommen werden. Gleiches gilt bei Behandlungen als Vorbereitung auf die Reise, für Quarantäne oder Impfungen und die Kastration.
Versicherung
Die Hunde-Reiserücktrittskostenversicherung hingegen leistet immer dann, wenn beispielsweise durch eine schwere Erkrankung des Hundes oder einen Unfall die Reise auch von den Menschen nicht angetreten werden kann. In diesem Fall erstattet die Versicherung bis zu 80 Prozent der Stornokosten, die vom Reiseveranstalter berechnet werden.
Alles in allem steht man mit dem Reiseschutz für Hunde also auf der sicheren Seite. Die Beiträge errechnen sich pro Urlaubswoche und können von Versicherung zu Versicherung variieren. Bisher ist eine solche Versicherung jedoch noch recht selten zu finden, so dass man schon genau suchen muss, um sich ein Angebot unterbreiten zu lassen.
Hunde Versicherung Kombi – mehr Schutz
Die Hunde Versicherung in Kombination bietet einen umfassenden Schutz für alle Hundehalter. Enthalten ist eine Hundehaftpflicht-Versicherung, eine Hunde-Operationsversicherung, eine Unfallkrankenhaustagegeld- und eine Tierhalter-Rechtsschutz-Versicherung. Damit ist man gegen alle Eventualitäten gerüstet. Die Hundehaftpflicht-Versicherung besticht mit einer Deckungssumme von 15 Millionen Euro. Sie ist besonders wichtig, da ein Tierhalter für alle Schäden haftbar gemacht werden kann, die dessen Tier verursacht. Dabei kann es zu Millionenschäden kommen, insbesondere dann, wenn Unfälle im Straßenverkehr aufgrund des Hundes entstehen. Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung schützt vor genau diesen Schäden. Auch Mietsachschäden sind bis zu 15 Millionen Euro eingeschlossen, genauso wie jeder andere, der den Hund hütet, versichert ist.
Die Hunde-Operationsversicherung übernimmt 100 Prozent der Kosten, die für eine notwendige Operation anfallen. Außerdem werden Tierarztgebühren und Untersuchungen übernommen, die in Vorbereitung der OP entstehen. Ist der Hund bei der Aufnahme in die Versicherung bereits sechs Jahre und älter, werden allerdings nur noch 80 Prozent der Kosten übernommen. Zusätzlich enthalten ist ein Krankenhaustagegeld bei Unfällen in Höhe von 20 Euro pro Tag.
Die Rechtsschutzversicherung für den Tierhalter bietet die Kostenerstattung bei Rechtsstreitigkeiten, die aufgrund des Hundes oder Tierhaltung an sich entstehen. Das Krankenhaustagegeld, welches ein weiteres Produkt in der Hunde Kombi Versicherung ist, bietet hingegen dem Halter Schutz. Er ist damit vor den finanziellen Folgen eines Unfalls, zum Beispiel beim Gassi gehen geschützt. Bereits ab dem ersten Tag des Krankenhausaufenthaltes erhält der Tierhalter ein Tagegeld von 20 Euro.
Die Kombi Versicherung für den Hund kann als einfacher Jahresvertrag abgeschlossen werden oder als 5- bzw. 10-Jahres-Vertrag. Bei letzterem besteht immer nach drei Jahren die Möglichkeit einer Kündigung, wie es das Versicherungsvertragsgesetz von 2008 vorsieht.
Hundehaftpflichtversicherung
Eine Hundehaftpflichtversicherung ist für jeden Hundehalter unverzichtbar. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist jeder Tierhalter für Schäden, die anderen entstehen, voll verantwortlich. Die Haftung des Halters gilt unabhängig vom Eigentum des Tieres. die Haftung geht immer bis zur vollen Schadenshöhe und verjährt erst nach 30 Jahren. Somit können größere Schäden, eventuell mit dauerhaften Folgen, gar den finanziellen Ruin einer Familie bedeuten.
Tipp: Tierhalterhaftpflicht-Versicherung
Hier kann nur eine entsprechende Hundehaftpflichtversicherung mit einer genügend hohen Deckungssumme schützen. Dabei sind vorsätzliche Schäden (den Hund auf andere Personen jagen) immer ausgeschlossen. Die Privathaftpflicht schützt den Hundehalter nicht, weil nur Kleintiere (Vögel, Katzen) im Vertrag eingeschlossen sind. Es gibt Bundesländer, wo bestimmte Hunderassen als gefährlich eingestuft sind und die Hundehaftpflicht hier eine Pflichtversicherung ist. Jede Hundehaftpflichtversicherung wird immer nur für ein konkretes Tier abgeschlossen. Beim Wechsel, oder bei mehreren Tieren muss dies im Vertrag entsprechend vermerkt werden. Für den Schadensfall sind immer die jeweilig vereinbarten Deckungssummen und die Versicherungsbedingungen des Anbieters entscheidend. Sehr wichtig ist auch, dass die Hundehaftpflicht auch bei Urlaubsreisen mit dem Hund schützt.
Tipp: Hundehalterhaftpflicht – jetzt handeln!
Die Versicherungsbedingungen und Beiträge können zwischen den einzelnen Anbietern erheblich abweichen und sollten vor dem Vertragsabschluß unbedingt verglichen werden. Es gibt zum Beispiel Anbieter, wo der Versicherungsnehmer über eine Haftpflichtausfalldeckung auch geschützt wird, wenn er von einem anderen Hund geschädigt wird und der Hundehalter nicht in der Lage ist den Schaden zu bezahlen. Über die Haftpflichtausfalldeckung wird der Geschädigte entschädigt und die Versicherung übernimmt die Regulierung und alle Forderungen bis zu einer bestimmten Summe (oft 500.000 €).
Ein Versicherungsvergleich kann sehr einfach und bequem im Internet durchgeführt werden. Hier sind auch die kostengünstigen Direktversicherer in den Vergleich einbezogen. Wenn kein Außendienst benötigt wird, kann hier oft eine sehr kostengünstige Hundehaftpflichtversicherung teilweise sofort per Internet abgeschlossen werden. Wenn eine Beratung gewünscht wird, dann ist es besser, sich von einem unabhängigen Versicherungsberater beraten zu lassen, als sofort zum Makler, oder Vertreter einer Versicherung zu gehen.
Eine Hundehaftpflichtversicherung sollte jeder Hundehalter als Pflicht ansehen, weil es im Schadensfall auch gegenüber dem Geschädigten unverantwortlich ist, wenn eventuell bestimmte Behandlungen wegen fehlenden finanziellen Mitteln nicht erfolgen können.